Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an der SoltauCard (Auszug, die kompletten Geschäftsbedingungen und die Datenschutzhinweise sind im Internet unter www.SoltauCard.de zu finden).
1. Kundenbeziehung
1.1 Der Verein Interessengemeinschaft Handel und Gewerbe Soltau e. V. verwaltet Punkte, die Ihnen als SoltauCard-Kunde von den SoltauCard-Partnerunternehmen gutgeschrieben werden. Durch die erstmalige Nutzung der beigefügten SoltauCard oder der Kundennummer erklären Sie ihr Einverständnis mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
1.2 SoltauCard-Kunde kann jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Teilnahme ist kostenlos. Zur Abwicklung erhalten Sie eine SoltauCard mit Ihrer Kundennummer sowie nach Eingang Ihrer Anmeldung einen Zugang zur Online-Verwaltung Ihrer Punkte und persönlichen Daten.
1.3 Teilen Sie Änderungen Ihrer bei der Anmeldung angegebenen Daten bitte dem Verein Interessengemeinschaft Handel und Gewerbe Soltau e.V.telefonisch, schriftlich oder über die Internetseite www.SoltauCard.de mit (siehe hierzu auch Datenschutzhinweise).
2. Sammeln von Punkten
2.1 An den teilnehmenden Verkaufsstellen der Partnerunternehmen erhalten Sie beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen eines Partnerunternehmens Gutschriften in Form von SoltauCard-Punkten. Ausgenommen hiervon sind die Partnerunternehmen auf dem Wochenmarkt, bei denen Sie beim Bezahlen keine Punktgutschrift sondern als Ersatz hierfür direkt einen Waren-Bonus vor Ort erhalten.
2.2 Die Zahlung kann in bar oder in einer der Barzahlung gleichkommenden Weise (wie z. B. EC-Karte, Kreditkarte) erfolgen. Die genauen Konditionen legen die Partnerunternehmen selbst fest. Eine Liste der aktuell am SoltauCard-Programm teilnehmenden Partnerunternehmen finden Sie auf der Internetseite www.SoltauCard.de.
2.3 Ein SoltauCard-Punkt hat einen Gegenwert von 1 Cent. Eine Barauszahlung der gesammelten Punkte erfolgt ausdrücklich nicht.
2.4 Die Partnerunternehmen und teilnehmenden Verkaufsstellen, Art und Umfang der gutschriftfähigen Waren- und Leistungsgruppen, sowie die Höhe der gewährten SoltauCard-Punkte erfahren Sie jederzeit über den Verein Interessengemeinschaft Handel und Gewerbe Soltau e. V., auf der Internetseite www.SoltauCard.de oder durch Anfrage bei den Partnerunternehmen selbst. Maßgeblich ist in jedem Fall die Auskunft des Partnerunternehmens.
2.5 Die Partnerunternehmen behalten sich das Recht vor, die Gewährung von SoltauCard-Punkten einzuschränken, zum Beispiel bei Rabatt- und Sonderaktionen.
2.6 Für die Gutschrift legen Sie vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang bzw. vor der Rechnungsstellung Ihre SoltauCard vor. Dabei wird Ihre Kundennummer durch den QR-Code erkannt und Punkte auf Ihrem Kundenkonto aufgebucht. Zusätzlich kann das Partnerunternehmen, von dem Sie die Karte erhalten haben, auch den QR-Code elektronisch von der SoltauCard ablesen.
2.7 Bei Rückgängigmachung (Wandlung, Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Umtausch etc.) eines Vertrages, für den Ihnen SoltauCard-Punkte gutgeschrieben wurden, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch behalten sich der Verein Interessengemeinschaft Handel und Gewerbe Soltau e. V. und das jeweilige Partnerunternehmen das Recht zur Stornierung der entsprechenden Punktegutschrift vor.
3. Punktestand
3.1 Ihre SoltauCard-Punkte werden beim Verein Interessengemeinschaft Handel und Gewerbe Soltau e. V. unter Ihrer Kundennummer registriert. Sie können Ihren aktuellen Punktestand unter Angabe Ihrer Zugangsdaten, die Sie bei der Registrierung festlegen, auf der Internetseite www.SoltauCard.de abrufen. Des Weiteren können Sie sich Ihren Punktestand bei jeder Nutzung der SoltauCard bei einem Partnerunternehmen nennen lassen. Der Verein Interessengemeinschaft Handel und Gewerbe Soltau e. V. behält sich vor, Sie in regelmäßigen Abständen per E-Mail über Ihren Punktestand und Ihre Nutzung der Karte zu informieren.
3.2 Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Punktestandmitteilung sind spätestens innerhalb eines Monats nach deren Zugang schriftlich bei der in der Mitteilung angegebenen Stelle geltend zu machen. Bitte fügen Sie Ihrem Widerspruch die entsprechenden von den Partnerunternehmen erteilten Kassenbelege oder Rechnungen bei. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung des Punktestands. Sie können auch nach Fristablauf eine Berichtigung des mitgeteilten Punktestands verlangen. In diesem Fall müssen Sie die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nachweisen.
Stand: 31. März 2019